Compliance-Schulung

Weshalb haben wir das Compliance-Reglement und die Regeln des Direktverkaufs?

  • Wir bekommen das Zertifikat des Konsumentenforums
    • Gütesiegel der einzigen bürgerlichen Konsumentenschutzorganisation ohne öffentliche Subventionierung
  • Es soll zu keinen schlechten oder unerwarteten Neuigkeiten kommen
    • Durch Kenntnisse Kontrolle darüber behalten, was im Aussendienst passiert
  • Image-Schäden sollen vermieden werden
    • Keine negativen Meldungen im K-Tipp oder anderen Zeitungen / Zeitschriften
  • Fairen Umgang mit KonsumentInnen fördern

Was enthält das Compliance-Reglement?

Pflichten der Mitglieder:

  • Neue Aussendienstmitarbeitende müssen betreffend Regeln des Direktverkaufs geschult werden
  • Schulungen müssen periodisch wiederholt werden
  • Jedes Unternehmen benötigt eine verantwortliche Person für die Compliance-Sicherstellung

Was sind die Aufgaben der Compliance-Verantwortlichen?

  1. Sicherstellung der Einhaltung der Regeln des Direktverkaufs durch Aussendienstmitarbeitende
  2. Handhabung von Kundenbeschwerden bei eventueller Verletzung der Regeln des Direktverkaufs.
  3. Erarbeiten von Lösungsvorschlägen für die Kundschaft
  4. Spontanes Informieren der SVDF Geschäftsstelle bezüglich Punkte 1./2./3.
  5. Beantworten von vertraulichen Anfragen der SVDF Geschäftsstelle
  6. Ist autorisiert, Stichproben der SVDF Geschäftsstelle zu beantworten

Was steht in den Regeln des Direktverkaufs?

Widerrufsrecht:

Seit dem 1. Januar 2016 sind neue Bestimmungen über das Widerrufsrecht bezüglich "Haustürgeschäften" in Kraft. Gemäss den neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (Art. 40a ff.) muss der/die AnbieterIn, also Sie, die Kundschaft schriftlich über das Widerrufsrecht unterrichten und über die Form und Frist des Widerrufs informieren. Darüber hinaus muss der/die AnbieterIn die Geschäftsadresse bekannt geben. Diese Abgaben müssen datiert sein und die Identifizierung des Vertrages ermöglichen. Der/die Kunde/Kundin muss diese Angaben bei Vertragsschluss kennen. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

Aus den Regeln des Direktverkaufs: Die Unternehmen bzw. ihre Aussendienstmitarbeitenden räumen dem/der VerbraucherIn über die Bestimmungen des Gesetzes, über den Widerruf von "Haustürgeschäften" und ähnlichen Geschäften hinaus das Recht ein, seine auf einen Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von mindestens vierzehn Tagen auch in folgenden Fällen schriftlich rückgängig zu machen, wenn:

  • die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrages beruht, auf ihnen vorhergehende Bestellungen des Verbrauchers zurückzuführen sind,
  • die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrages beruht, auf einer Verbrauchermesse bzw. -ausstellung geführt worden sind.

Was steht in den Regeln des Direktverkaufs?

Abschrift oder Bestätigung des Vertrages:

Das Vertragsdokument, eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages, das bzw. die den gesetzlichen Anforderungen genügt, muss dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden.

Was steht in den Regeln des Direktverkaufs?

Achtung der Privatsphäre:

Grundsätzlich müssen die Besuche oder Telefonate zu angemessenen Uhrzeiten erfolgen. Eine Ausnahme davon kann lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des/der Kunden/in erfolgen.

Was steht in den Regeln des Direktverkaufs?

Lauteres Verhalten:

  • Keine Ausnutzung von besonderen Schwächezuständen
  • Die Verkaufsperson muss auf Wunsch des/der Kunden/in auf das Angebot verzichten
  • Dem/der KäuferIn dürfen keine Vorteile versprochen werden, die nichts mit dem Angebot zu tun haben
  • Die Verkaufsperson muss alles unterlassen, was den/der KäuferIn dazu veranlasst, mit dem Vertragsschluss das Ende eines unerwünschten Gesprächs herbeizuführen.

Was steht in den Regeln des Direktverkaufs?

Identifikationspflicht:

  • Bekanntgabe des Grundes für den Besuch und Offenlegung des Angebots von Waren.
  • Der Name der Aussendienstmitarbeitenden und derjenige des Unternehmens müssen offengelegt werden

Was steht in den Regeln des Direktverkaufs?

Informationspflicht:

  • Richtige Aufklärung über den Verwendungszweck, die Verwendungsweise
  • Information über Art und Umfang der Bestellung
  • Keine versteckten Abo-Verpflichtungen

Was steht in den Regeln des Direktverkaufs?

Werbematerial:

Vergleiche mit konkurrierenden Unternehmen oder Konkurrenzprodukten müssen grundsätzlich unterlassen werden, es sei denn, sie sind wahr und sachlich begründet und dienen den besonderen Aufklärungsinteressen des/der Kunden/in.

Was steht in den Regeln des Direktverkaufs?

Progressive Kundenwerbung:

Unternehmen und Aussendienstmitarbeitende werden einen Verbraucher nicht zum Kauf von Produkten, zur Abnahme von gewerblichen Leistungen oder Rechten durch das Versprechen besonderer Vorteile veranlassen, wenn diese Vorteile davon abhängig gemacht werden, dass andere Verbraucher zum  Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlasst werden und diesen ihrerseits derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Verbraucher in Aussicht gestellt werden.

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